Allgemeine Geschäftsbedingungen

Manuel Hannes Zaiser – Die Müllrettung

Manuel Hannes Zaiser – Die Müllrettung
Klachl 1,
9560 Klachl
Österreich

Stand: Juli 2026

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Manuel Hannes Zaiser – Die Müllrettung, insbesondere für Entrümpelungen, Räumungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsräumungen, Keller-, Dachboden-, Garagen- und Firmenräumungen, Transporte, Entsorgungsleistungen sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen.

Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

 

  1. Vertragsabschluss

Angebote von Die Müllrettung sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder in sonstiger Form annimmt oder die Leistung durch Die Müllrettung begonnen wird.

Grundlage des Vertrages sind die im Angebot beschriebenen Leistungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

  • Besichtigung und Einschätzung des Räumungsobjekts
  • Entrümpelung und Räumung von Räumen, Gebäuden oder Grundstücken
  • Sortierung, Transport und Entsorgung von Gegenständen
  • Verwertung verwertbarer Gegenstände
  • Demontage einfacher Einrichtungen
  • Organisation von Containern, Fahrzeugen oder Partnerfirmen
  • besenreine Übergabe, sofern vereinbart

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, insbesondere Spezialreinigungen, Schädlingsbekämpfung, Entfernung gefährlicher Stoffe, umfangreiche Demontagearbeiten, bauliche Arbeiten oder Sanierungsarbeiten.

 

  1. Besichtigung und Angaben des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung relevanten Informationen vollständig und richtig bekanntzugeben. Dazu zählen insbesondere Angaben über Art und Umfang der zu räumenden Gegenstände, Zugänglichkeit, Stockwerke, Lift, Parkmöglichkeiten, Gefahrenquellen, Sondermüll, behördliche Auflagen oder sonstige Erschwernisse.

Stellt sich während der Durchführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand erheblich vom vereinbarten oder besichtigten Umfang abweicht, ist Die Müllrettung berechtigt, den Mehraufwand gesondert zu verrechnen.

 

  1. Zutritt und Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Die Müllrettung zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zum Objekt erhält.

Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle erforderlichen Schlüssel, Zutrittsberechtigungen, Genehmigungen und Informationen bereitzustellen.

Verzögerungen, Wartezeiten oder Mehraufwand, die durch fehlenden Zugang, unklare Anweisungen oder fehlende Mitwirkung entstehen, können gesondert verrechnet werden.

 

  1. Verfügungsberechtigung des Auftraggebers

Der Auftraggeber bestätigt, dass er Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder über diese Gegenstände rechtmäßig verfügen darf.

Der Auftraggeber hält Die Müllrettung schad- und klaglos, falls Dritte Eigentumsrechte, Besitzrechte oder sonstige Ansprüche an den geräumten oder verwerteten Gegenständen geltend machen.

 

  1. Eigentumsübergang und Freigabe der Gegenstände

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten sämtliche Gegenstände, die sich im vereinbarten Räumungsbereich befinden, als vom Auftraggeber zur Entsorgung, Verwertung oder Weitergabe freigegeben.

Mit Beginn der Räumungsarbeiten gehen diese Gegenstände in das Verfügungsrecht von Die Müllrettung über.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, persönliche Gegenstände, Dokumente, Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Datenträger, Schlüssel, Urkunden oder sonstige nicht zu räumende Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder ausdrücklich zu kennzeichnen.

 

  1. Verwertung, Verkauf und Auktionen

Die Müllrettung ist berechtigt, freigegebene Gegenstände nach eigenem Ermessen zu entsorgen, wiederzuverwenden, weiterzugeben, einzulagern, zu spenden, zu verschenken oder zu verkaufen.

Dies umfasst ausdrücklich auch den Verkauf vor Ort, im Rahmen von Auktionen, Flohmärkten, Online-Verkäufen, Direktverkäufen oder vergleichbaren Verwertungsformen.

Die Müllrettung ist berechtigt, hierfür Kooperationspartner, Händler, Auktionsanbieter, Entsorgungsunternehmen, soziale Einrichtungen oder sonstige Drittfirmen einzubeziehen.
Ansprechpartner bleibt zu jeder Zeit Die Müllrettung.

Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe oder Beteiligung an einem Verkaufserlös besteht nur dann, wenn dies vor Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Wertanrechnung

Eine Anrechnung verwertbarer Gegenstände auf den Auftragspreis erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Ohne schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf nachträgliche Bewertung, Auszahlung oder Gegenverrechnung verwerteter Gegenstände.

Die Entscheidung, ob Gegenstände verwertbar sind, liegt im fachlichen Ermessen von Die Müllrettung.

 

  1. Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Gegenstände

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertgegenstände, persönliche Unterlagen, Urkunden, Dokumente, Datenträger, Fotos, Schlüssel, Bargeld, Schmuck und sonstige wichtige Gegenstände vor Beginn der Räumung selbst zu sichern.

Die Müllrettung übernimmt keine Verpflichtung zur gezielten Suche nach solchen Gegenständen.

Werden offensichtlich wertvolle oder sensible Gegenstände während der Arbeiten gefunden, kann Die Müllrettung den Auftraggeber informieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Eine Haftung für übersehene, nicht erkennbare oder nicht ausdrücklich bezeichnete Gegenstände ist ausgeschlossen.

 

  1. Gefährliche Stoffe und Sondermüll

Der Auftraggeber hat Die Müllrettung vor Auftragserteilung über gefährliche Stoffe, Sondermüll, Chemikalien, Farben, Lacke, Öle, Batterien, Asbest, Schimmelbefall, Fäkalien, Spritzen, Medikamente, Waffen, Munition oder sonstige gefährliche oder gesetzlich besonders geregelte Gegenstände zu informieren.

Werden solche Stoffe erst während der Arbeiten entdeckt, ist Die Müllrettung berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und den dadurch entstehenden Mehraufwand sowie erforderliche Spezialentsorgungen gesondert zu verrechnen.

Die Müllrettung ist berechtigt, die Durchführung gefährlicher oder gesetzlich besonders geregelter Arbeiten abzulehnen oder geeignete Fachfirmen beizuziehen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei größeren Aufträgen kann Die Müllrettung angemessene Anzahlungen oder Teilzahlungen verlangen.

Zusatzleistungen, Mehraufwand, Wartezeiten, erschwerte Zugänglichkeit, Sonderentsorgung, zusätzliche Fahrten oder nicht vorhersehbare Erschwernisse können gesondert verrechnet werden.

 

  1. Terminvereinbarung und Verschiebung

Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Der Auftraggeber hat Die Müllrettung unverzüglich zu informieren, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann.

Bei kurzfristiger Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber können bereits entstandene Kosten, Organisationsaufwand, Ausfallzeiten oder Stornokosten verrechnet werden.

Wird die Durchführung durch Umstände verhindert, die außerhalb des Einflussbereichs von Die Müllrettung liegen, wie etwa höhere Gewalt, extreme Wetterbedingungen, Krankheit, behördliche Einschränkungen oder unvorhersehbare Ereignisse, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.

 

  1. Rücktritt und Stornierung

Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Arbeiten stornieren.

Bei Stornierungen können bereits entstandene Aufwendungen, Planungsleistungen, Fahrtkosten, Containerkosten, Personalkosten, Partnerkosten oder sonstige vorbereitende Kosten verrechnet werden.

 

  1. Durchführung durch Kooperationspartner

Die Müllrettung ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags eigene Mitarbeiter, Subunternehmer, Kooperationspartner, Entsorgungsunternehmen, Transportunternehmen, Auktionspartner oder sonstige Dritte einzusetzen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang bei Die Müllrettung.

 

  1. Haftung

Die Müllrettung haftet für Schäden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, fehlende Verfügungsberechtigung, nicht entfernte Wertgegenstände, gefährliche Stoffe oder nicht erkennbare Risiken entstehen, haftet der Auftraggeber.

Für leichte Kratzer, Abnutzungen oder geringfügige Gebrauchsspuren an Böden, Wänden, Türstöcken, Stiegenhäusern oder Zufahrten, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise bei Entrümpelungs- und Transportarbeiten entstehen können, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

 

  1. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unverzüglich mitzuteilen.

Spätere Beanstandungen sind nur insoweit möglich, als sie gesetzlich zulässig und nachvollziehbar begründet sind.

 

  1. Fotos und Dokumentation

Die Müllrettung ist berechtigt, den Zustand des Objekts vor, während und nach der Räumung zu Dokumentations- und Nachweiszwecken fotografisch festzuhalten.

Fotos und Videomaterial dürfen auch für Werbe- und Verkaufszwecke online gestellt und verwendet werden.

 

  1. Datenschutz

Die Müllrettung verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags, zur Kommunikation, zur Rechnungslegung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, der sachlich zuständige Gerichtsstand am Sitz von Die Müllrettung vereinbart.

 

  1. Verzicht auf die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB)

Gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sind, wird die Anfechtung eines entgeltlichen Rechtsgeschäfts wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ausdrücklich ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Für Verbraucher bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

 

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich zulässig.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.